Begabtenförderung - Musikschule Bitterfeld

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Begabtenförderung
Die Förderung begabter Schüler kann über zwei Stufen erfolgen:

1. Der leistungsorientierte Unterricht (LOU) kann nach zweijähriger Ausbildung in der Unterstufe ermöglicht werden. Der Zugang erfolgt durch ein bewertetes Vorspiel. Die Entscheidung trifft die Musikschulleitung.
Folgende Unterrichtsbelegungen sind verbindlich:
- Einzelunterricht im Vokal- oder Instrumentalfach
 (30 oder 45 min)
- Musiktheoretisches Ergänzungsfach (Mittelstufe I)
- Ensembleunterricht
Die Schüler nehmen jährlich an einem bewerteten Vorspiel teil. Die Teilnahme an Musiktheorie und Ensembleunterricht ist kostenfrei. Die Gebührensatzung der Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ gewährt einen Nachlass auf den LOU-Unterricht.

2. Die Aufnahme in die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) erfolgt normalerweise zwischen dem 11-20. Lebensjahr durch eine Eignungsprüfung. Der Unterrichtsumfang umfasst zwei Einzelunterrichtsstunden à 45 min im Hauptfach oder je eine im Haupt- und Nebenfach. Eine Unterrichtseinheit ist gebührenfrei.
Der Musiktheorieunterricht muss bis zum Abschluss der Mittelstufe II fortgeführt werden. Die Belegung des Ensembleunterrichtes ist ebenfalls Pflicht. Beide Fächer sind gebührenfrei. Der Schüler weist sein Können in einer jährlichen Hauptfachprüfung nach. Aller 3 Jahre nimmt der Schüler an einem regionalen bzw. überregionalen Wettbewerb teil (z.B. „Jugend musiziert“).
Jugend musiziert Preisträger 2020
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